Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot und beendetes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Voltage BidCo GmbH an die Aktionäre der Schaltbau Holding AG

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin") zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Schaltbau Holding AG nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") (das "Angebot") sowie zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Schaltbau Holding AG nach dem WpÜG und dem Börsengesetz ("BörsG") (das "Delisting-Angebot") vorgesehen ist.

Aktionäre der Schaltbau Holding AG (die "Gesellschaft") werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot und Delisting-Angebot enthalten.

Auf dieser Internetseite finden Sie die am 25. August 2021 veröffentlichte Angebotsunterlage, die die Bestimmungen und Bedingungen des Angebots detailliert enthält, die Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin vom 7. August 2021 zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß §§ 29 Abs. 1, 34, 10 Abs. 1 und 3 WpÜG, die Bekanntmachungen gemäß § 23 WpÜG sowie Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 25. August 2021 gestattet. Sämtliche auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere jener des WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG‑Angebotsverordnung). Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Angebot wird nicht Gegenstand eines Prüf‑ oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Zudem finden Sie auf dieser Internetseite die am 16. November 2021 veröffentlichte Angebotsunterlage, die die Bestimmungen des Delisting-Angebots detailliert beschreibt, die Veröffentlichung gemäß § 10 WpÜG in Verbindung mit § 39 BörsG betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 7. Oktober 2021 zur Abgabe des Delisting-Angebots, die Bekanntmachungen gemäß § 23 WpÜG sowie Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot. Die BaFin hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 16. November 2021 gestattet. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung, des BörsG und sonstiger im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Delisting-Angebots. Das Delisting-Angebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland genehmigt oder empfohlen. Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer Gesetze als der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") werden darauf hingewiesen, dass das Angebot und das Delisting-Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wurde bzw. wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinn des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Acts registriert sind. Das Angebot und das Delisting-Angebot erfolgt bzw. wird in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier‑1‑Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act erfolgen und unterliegt bzw. wird grundsätzlich den Offenlegungs‑ und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot und das Delisting-Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt bzw. unterliegen wird, finden diese ausschließlich auf Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.

Für Aktionäre der Gesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten ergeben bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die nach einem anderen Recht entstehen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, insbesondere da es sich bei der Gesellschaft um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, die bei einem Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihrer Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Gesellschaft haben. Es ist für Aktionäre der Gesellschaft daher unter Umständen nicht möglich, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Gericht wegen Verstößen gegen Gesetze dieses ihres Lands des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen oder dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Aktionärs der Gesellschaft ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder sonstige Verbreitung der Angebotsunterlagen oder anderer mit dem Angebot und/oder dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlagen und andere mit dem Angebot und/oder dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen von Dritten nicht in Ländern veröffentlicht, versendet, verteilt oder sonst wie verbreitet werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlagen oder anderer mit dem Angebot und/oder dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlagen oder andere mit dem Angebot und/oder dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder sonst wie verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit in‑ und ausländischen Rechtsvorschriften.

Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen und Bedingungen des Angebots bzw. wird ausschließlich auf Grundlage der Regelungen des Delisting-Angebots erfolgen. Die weiteren auf dieser Internetseite bekanntgegebenen Informationen und Unterlagen stellen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar; ebenso wenig beinhalten oder bezwecken sie die Abgabe einer Zusicherung oder die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Regelungen und Bedingungen des Angebots bzw. die Regelungen des Delisting-Angebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Maßgeblich sind ausschließlich die Regelungen und Bedingungen des Angebots, wie sie in der am 25. August 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage bzw. in der am 16. November 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot enthalten sind. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Angebots bzw. der Regelungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich möglich, vor. Die Bestimmungen des Delisting-Angebots können von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.

ICH BESTÄTIGE ICH BESTÄTIGE NICHT